Wenn Sie gewerblich tätig sind, können Sie trotzdem, wenn Sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Diese besagt, daß Sie, obwohl Sie Gewerbetreibender sind, keine Mehrwertsteuer berechnen. Sie können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Wenn Sie als Verkaufstatus privat gewählt haben, dann können Sie die Markierung für die Kleinunternehmerregelung auf "nein" stehen lassen.